12.01.2024

Warum demonstrieren die Landwirte?

Hintergrund: Aktionswoche Agrardiesel

Zahlen und Fakten

Der Diesel Verbrauch in der Land- und Forstwirtschaft beträgt ca. 2 Mrd. Liter jährlich. Auf den Normalsteuersatz von 47,04 Cent/Liter erhalten Landwirtschaftliche Betriebe eine Teilerstattung von 21,48 Cent/Liter (insgesamt ca. 440 Mio. Euro p.a.). Damit liegt der Steuersatz für Agrardiesel im europäischen Durchschnitt. Zusätzlich gilt seit 2021 die CO2 Emissionsabgabe auf Treib- und Brennstoffe von 25 Euro/t (ca. 6,7 Cent/Liter Diesel (netto)). Die Emissionsabgabe steigt auf ca. 13,4 Cent/Liter Diesel (netto) – 50 Euro/t CO2 in 2025. Der durchschnittliche Dieselverbrauch liegt zwischen 110 und 120 Liter Diesel je Hektar und Jahr. Für einen typischen Vollerwerbs-Familienbetrieb geht es bei Agrardiesel und Kfz-Steuern schnell um deutlich fünfstellige Beträge pro Jahr.

Steuerbelastung für Agrardiesel im EU-Vergleich: Deutschland im Mittelfeld- Europaweit gibt es eine große Spannbreite der Agrardieselbesteuerung: Die höchsten Sätze haben die Niederlande mit 50,4 Cent/Liter; die niedrigsten Sätze Belgien und Luxemburg mit 0 Cent/Liter. Deutschland liegt mit 25,6 Cent/Liter im Mittelfeld der Belastung. Steuersätze für andere EU-Länder: Frankreich37,7Cent/Liter; Polen 36,8 Cent/Liter; Italien 13,6 Cent/Liter, Spanien 9,7 Cent/Liter; Dänemark 6,95 Cent/Liter.

Kfz-Steuerbefreiung: Auch hier gilt das Argument europäischer Wettbewerbsgleichheit: in zahlreichen EU-Ländern sind land- und forstwirtschaftliche (Luf)-Fahrzeuge von der KfZ-Steuer befreit. Sinn der KfZ-Steuer ist wie bei der Energiesteuer im Wesentlichen die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Landwirte setzen Diesel aber kaum im Straßenverkehr, sondern im Schwerpunkt für ihre betrieblichen Arbeiten ein. Daher ist eine Entlastung von dieser Infrastrukturlast sinnvoll und geboten.

Alternative oder erneuerbare Antriebsenergien in der Landwirtschaft: Der Verbrennungsmotor wird auf Sicht für schwere Arbeiten unverzichtbar bleiben – Elektroantriebe können derzeit nur ergänzen (leichte Hofarbeiten etc.). Die CO2-Emissionsabgabe für Brenn- und Treibstoffe kommt zur Energiesteuer hinzu. Steuerliche Rahmenbedingen für Biokraftstoffe in der LuF sind völlig inakzeptabel.  Das (Treibhausgase)THG-Quotengesetz im Verkehr wirkt: Investitionen in Biomethan aus Gülle/Stroh laufen an. Vermarktung des Biomethans in andere Sektoren ist wirtschaftlich attraktiver.

Die Agrardiesel-Steuererstattung muss beibhealten werden:

  • Der Agrardiesel ist keine „Subvention“ im klassischen Sinn, sondern eine Art Lastenausgleich, mit dem der deutsche Steuersatz für Agrardiesel auf den Durchschnitt der EU gebracht wird. Die Belastung für deutsche Landwirte liegt bisher im Mittelfeld. Die Agrardiesel-Erstattung bleibt für ein Mindestmaß an gleichen Wettbewerbsbedingungen in Europa notwendig.
  • Eine Streichung der Agrardiesel-Regelung und der Steuerbefreiung für luf-Fahrzeuge (ca. 485 Mio. €) würde zusammen mit der CO2 Emissionsabgabe für die Landwirtschaft in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil von über einer Mrd. € bedeuten – ein Wegfall, dem keinerlei Entlastungen gegenüberstehen.
  • Die Landwirtschaft würde von diesem Vorhaben der Ampelkoalition dramatisch höher belastet als andere Wirtschaftsbereiche.
  • Landwirte setzen Diesel kaum im Straßenverkehr, aber immer für ihre betrieblichen Arbeiten ein – vergleichbar mit Arbeitsmaschinen in Industrie und Gewerbe. Daher ist Entlastung sowohl bei der Agrardiesel-besteuerung als auch bei der KfZ-Steuer angebracht.
  • Es gibt keinerlei Lenkungswirkung höherer Steuersätze, weil Bodenbearbeitung, Feldarbeiten, Ernte, Transport und andere schwere Arbeiten derzeit nur durch Einsatz von Dieselmotoren erledigt werden können. Das Vorhaben der Ampel läuft daher auf schlichtes Abkassieren von Landwirten und Verbrauchern hinaus.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 der Bundesregierung wird aktuell viel über die „hoch subventionierte Landwirtschaft“ diskutiert und in wie weit die Agrardiesel-Bauernproteste angemessen seien. Ein Faktencheck des Deutschen Bauernverbandes gibt Klarheit: https://www.bauernverband.de/topartikel/subventionen-fuer-die-landwirtschaft