02.09.2022

Up-date zu Fruchtwechsel und Stilllegung ab 2023

Das BMEL hat Bundesressorts, Länder und Verbände mit einem Referentenentwurf für eine GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusV) angeschrieben und um kurzfristige Stellungnahme gebeten. Mit der Verordnung sollen die Konditionalitätspflichten zu Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Stilllegung (GLÖZ 8) für das nächste Jahr ausgesetzt werden.

Den BMEL – Verordnungsentwurf und die DBV Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich – Informationen – Fachinformationen BVMV – Agrarpolitik.