28.04.2022
Umsetzung der Grundsteuerreform in MV
Am 30. März 2022 erfolgte durch die öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. In MV wird das Bundesmodell angewendet.
Weiteren Informationen dazu finden Sie im Mitgliederbereich – Informationen – Fachinformationen BVMV – Recht.