28.04.2022

Umsetzung der Grundsteuerreform in MV

Am 30. März 2022 erfolgte durch die öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den  Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. In MV wird das Bundesmodell angewendet.

Weiteren Informationen dazu finden Sie im Mitgliederbereich – Informationen – Fachinformationen BVMV – Recht.