31.03.2022

Pürzelprämie endet zum 31.03.2022

seit Dezember 2017 werden in Mecklenburg-Vorpommern Entschädigungen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur ASP-Vorbeugung für die Erlegung von Schwarzwild, den Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden sowie die Fallwildsuche und deren Beprobung gewährt. Das Ministerium informiert nunmehr, dass die Zahlung der Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest, die sogenannte „Pürzelprämie“, entfällt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift tritt zum 31.03.2022 außer Kraft und wird nicht verlängert.

Mit Ausbruch der ASP im Schwarzwildbestand in M-V im November 2021 ist die Umsteuerung der „Pürzelprämie“ von einer landesweiten auf eine fokussierte Abschussprämie in Restriktionsgebieten zur deutlichen Verringerung des Schwarzwildbestandes notwendig. Bis zum 30.04.2022 können die Entschädigungsanträge im Rahmen der o.g. Verwaltungsvorschrift bei den zuständigen Forstämtern gestellt werden. Die Entschädigungen werden nur für ergriffene Maßnahmen bis einschließlich 31.03.2022 und im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geleistet. Schwarzwild, das nach dem 31.03.2022 erlegt wurde, wird nicht mehr entschädigt. Anträge, die nach dem 30.04.2022 eingehen (Fallwild, Hundeeinsätze im Zuge der zurückliegenden Drückjagden etc.), dürfen von den Forstämtern nicht mehr bearbeitet werden.