03.08.2022

Neue Fachinformationen in Mitgliederbereich

Seit 01.01.2022 müssen ökologisch wirtschaftende Betriebe ein Vorsorgekonzept zur Vermeidung von Kontaminationen vorweisen. Diese Dokumentation wird bei der jährlichen Betriebs-Kontrolle überprüft. 

Mit Hilfe des Vorsorgekonzepts sollen Vermischungsrisiken erkannt und vermieden werden. Ebenso ist es wichtig im Falle einer Kontamination nachweisen zu können, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden, um eine Aberkennung des Bio-Status für das jeweilige Produkt aufgrund fehlender Vorsorgemaßnahmen zu vermeiden.

Dazu stellen wir Ihnen – neben der Checklisten des FIBL (siehe Fachinfo vom 08.12.21) – nun auch eine aktuelle Checkliste (Stand Juli 2022) des BÖLW zur Verfügung. Das angefügte Word-Dokument können Sie am PC oder ausgedruckt auch handschriftlich ausfüllen. (Mitgliederbereich-Informationen-Fachinformationen BVMV-Ökolandbau)

Bitte beachten Sie, dass bei veränderten Betriebsabläufen, neuen Kooperationen mit externen Unternehmen etc. das Vorsorgekonzept stetig aktualisiert werden muss. (BVMV)