19.04.2023

Ausnahmen von der Pflicht zum Zwischenfruchtanbau in nitratbelasteten Gebieten

Die Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung MV hat am 04. April 2023 die Fachinformation „Ausnahmen von der Pflicht zum Zwischenfruchtanbau in nitratbelasteten Gebieten“ und die betroffenen Feldblöcke veröffentlicht. Die Flächen befinden sich vorwiegend in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte.