16.01.2023
Anstieg der Mindest-Ausbildungsvergütung
Zum 1. Januar erhöht sich die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Dies ist in § 17 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt. Die Fachinformation mit der Angabe der monatlichen Ausbildungsvergütung 2023 finden Sie im Mitgliederbereich – Informationen – Fachinformationen BVMV – Bildung.